• Psychotherapie und Psychiatrie

  • Seit 1990 ist die Definition Psychotherapie gesetzlich geregelt. Unter Psyche versteht man ein anderes Wort für Seele und Therapie steht für Heilbehandlung. Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung seelischer Probleme mit Hilfe anerkannter psychotherapeutischer und wissenschaftlich überprüfter Verfahren. Ein Ziel von Psychotherapie ist seelisches Leiden zu heilen oder zu lindern. Darüber hinaus kann Psychotherapie auch bei körperlichen Beschwerden, die von der Psyche beeinflusst werden hilfreich sein. Psychotherapie darf nur von eigens dafür ausgebildeten Psychotherapeut*innen angeboten und durchgeführt werden.

    Mittelpunkt einer psychotherapeutischen Arbeit ist eine vertrauensvolle und wertschätzende Beziehung, da diese wesentlichen Einfluss auf den Heilerfolg nimmt.

    Wichtige Grundprinzipien einer Psychotherapie sind: freie Therapeut*innenwahl, Freiwilligkeit, Verschwiegenheit (der Therapeut*innen), Qualitätskontrolle durch Weiterbildungspflicht der Therapeut*innen.

    Personzentrierte Psychotherapie (Gesprächspsychotherapie)

    Der Personzentrierten Psychotherapie liegt die Überzeugung zugrunde, dass jeder Mensch die Möglichkeit zur konstruktiven persönlichen Entwicklung und zur Selbstverwirklichung in sich trägt. Durch unterschiedliche Erfahrungen kann dieses Potential eingeschränkt bzw. blockiert sein. In einem Klima, das geprägt ist von Wertschätzung, Respekt, Vertrauen und empathischem Verstehen ist es möglich, Zugang zu diesem Potential zu finden, dem eigenen Erleben wieder Ausdruck zu verleihen und als Person zu wachsen und zu reifen. Der Therapeut hört aufmerksam zu. Äußerungen, Befindlichkeiten und Stimmungen werden gemeinsam genauer erforscht – mit dem Ziel, die innere Welt der Klientin oder des Klienten zu verstehen. So entdeckt der Klient oder die Klientin im Laufe der Therapie die Besonderheit der eigenen Lebensgeschichte.

    Schematherapie

    Die Schematherapie geht davon aus, dass es bestimmte erlernte Grundschemata („Glaubenssätze“) gibt, die darauf abzielen, die seelischen Grundbedürfnisse zu befriedigen und hierzu das Verhalten von Menschen steuern. Nach Jeffrey Young können viele in der Kindheit entstandenen negativen Muster das ganze Leben beeinflussen. Fast jeder Mensch trägt ein Bündel voller Selbstzweifel, Unsicherheiten und Ängste durchs Leben – diese negativen Gefühle können aber das ganze Dasein überschatten. Young spricht von möglichen „Lebensfallen“, die in der Kindheit entstehen und sich durch das Leben eines Menschen ziehen. Geprägt werden sie durch Erfahrungen mit den Eltern oder anderen Kindern. Die Schematherapie findet erfolgreich Anwendung bei Depressionen, Angststörungen, Persönlichkeits-störungen, Substanzmittelmissbrauch und vielem mehr.

    Allgemeine Information

    Für eine psychotherapeutische Behandlung zur Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Versicherungsträgern benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.

    Kosten und Abrechnung

    Eine psychotherapeutische Sitzung (à 50min) kostet bei uns € 110,- im Einzelsetting für eine Paarsitzung verrechnen wir € 140,- (Umsatzsteuer befreit). Das persönliche Erstgespräch, das unter anderem dem gegenseitigen Kennenlernen dient und bei dem die Ziele besprochen werden, ist kostenpflichtig. Weiters werden die Rahmenbedingungen (Häufigkeit der Sitzungen, Absageregelung, Kosten, etc.) geklärt.

    Mit einer ärztlichen Überweisung zur Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung haben sie die Möglichkeit der Kostenrückerstattung über die Krankenkassen.

    Für wirtschaftlich schwache (WS) PatientInnen, die eingeschränkte Einkommensverhältnisse aufweisen (Richtsätze orientieren sich an der Bedarfsorientierten Mindestsicherung), als auch für schwer erkrankte (SE) PatientInnen, können wir als Vertragspsychotherapeut*innen in Kooperation mit der ARGE Psychotherapie, Einzelpsychotherapie als Sachleistung anbieten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.arge-psychotherapie.at

    Terminabsagen und –verschiebungen

    Wir bitten Sie, Terminabsagen oder Terminverschiebungen bis spätestens 48 Stunden vorher bekanntzugeben — ansonsten werden wir das volle Honorar in Rechnung stellen, da diese Stunde nicht anderweitig vergeben werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Versäumte Stunden müssen privat beglichen werden, da diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden

     

  • Spezialgebiete

    • Angst- und Panikstörung
    • Angst/ und Panik/Zwang
    • Belastungsreaktionen/Trauma
    • Burnout und Krisen
    • Depression und Bipolare Sörung
    • Persönlichkeitsstörungen
    • Psychosomatik und Psychokardiologie
    • Psychosomatische Beschwerden/Schmerz
    • Suchterkrankungen